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Hurtigruten setzt im DACH-Markt auf Vertriebsprofi der Ergo
Frank Wegener ist das neue Gesicht im DACH-Vertriebsteam von Hurtigruten. In seiner Rolle als Sales Manager wird er für den Ausbau von Kundenbeziehungen und die Key-Account-Betreuung verantwortlich sein. Zuvor war Wegener bei der Ergo Reiseversicherung tätig, wo er für New Business und europäische Key Accounts zuständig war.
Wegener bringt umfassende Erfahrung im Vertriebs- und Partnermanagement mit, insbesondere aus den Bereichen Reiseversicherung, Hotellerie und Freizeitindustrie. Marius Griego, Vice President Sales & Marketing DACH bei Hurtigruten, äußerte sich erfreut über die Verstärkung im Team: "Wir freuen uns sehr, Frank Wegener an Bord zu begrüßen. Mit seiner langjährigen Erfahrung wird er Beziehungen zu bestehenden und neuen KundInnen aus- und aufbauen und unsere Präsenz am Markt weiter stärken."
„Wir freuen uns sehr, Frank Wegener an Bord zu begrüßen.“ - Marius Griego, Vice President Sales & Marketing DACH bei Hurtigruten
Zusammenfassung: Frank Wegener verstärkt das Vertriebsteam von Hurtigruten im DACH-Markt und bringt wertvolle Erfahrung aus der Reiseversicherungsbranche mit.
Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern im Fokus des Oberlandesgerichts Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Urteil entschieden, dass ein Versicherungsmakler sich nicht als unabhängig bezeichnen darf. Dies geschah, um den Eindruck zu vermeiden, dass die Tätigkeit des Maklers ohne finanziellen Vorteil seitens des Versicherers erfolgt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Begriff „Unabhängigkeit“ bei vielen Kunden einen falschen Eindruck erwecken könnte.
In ihrem Urteil vom 28. Oktober 2025 haben die Richter auf eine historische Auslegung des Begriffs verzichtet und stattdessen ihre eigenen Kenntnisse zur Grundlage gemacht. Dies hat zu einer Diskussion über die Definition von Unabhängigkeit im europäischen Recht geführt, da die EU in ihren Richtlinien keine klare Definition für die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern bereitstellt.
„Von einer Irreführung kann keine Rede sein.“ - Harald Krauss, ehemaliger Hauptgeschäftsführer des europäischen Verbandes der Versicherungsvermittler Bipar
Zusammenfassung: Das OLG Dresden hat entschieden, dass Versicherungsmakler sich nicht als unabhängig bezeichnen dürfen, was zu einer Debatte über die Definition von Unabhängigkeit im europäischen Recht führt.
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