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Addressable TV: Personalisierte und bezahlbare Fernsehwerbung für KMU
Dank neuer digitaler Möglichkeiten können auch kleinere Betriebe im Fernsehen werben, ohne riesige Budgets oder spezielles Know-how. Addressable TV ermöglicht es Unternehmen, gezielt ihre Bekanntheit in der Region zu steigern, indem sie ihre Werbung an spezifische Zielgruppen anpassen.
Ein Beispiel ist die Bleker Gruppe, die sich von einer Autolackiererei zu einem Anbieter automobiler Dienstleistungen entwickelt hat und regelmäßig auf großen Sendern in Deutschland zu sehen ist. Diese Form der Werbung schafft enorme Aufmerksamkeit und genießt ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung.
„TV erreicht einen Großteil der Bevölkerung und schafft enorme Aufmerksamkeit.“
Zusammenfassung: Addressable TV bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Zielgruppen im Fernsehen direkt anzusprechen.
FLVW ehrt langjährige Partner
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat im Rahmen eines jährlichen Netzwerktreffens, dem „Kaminabend“, langjährige Partner geehrt. Die Veranstaltung fand in der Rotunde des SportCentrum Kaiserau statt und wurde von hochrangigen Gästen wie DFB-Präsident Bernd Neuendorf begleitet.
Diese Netzwerkveranstaltung diente nicht nur der Ehrung, sondern auch dem Austausch von Ideen und Impulsen für den Wandel in den Sportverbänden. Die FLVW Marketing GmbH und der FLVW nutzen diese Gelegenheit, um die Bedeutung ihrer Partner hervorzuheben.
Zusammenfassung: Der FLVW hat langjährige Partner geehrt und wichtige Impulse für die Zukunft des Sports gegeben.
EuGH erleichtert E-Mail-Marketing
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13. November 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die es Unternehmen ermöglicht, Werbe-Newsletter auch an Empfänger zu versenden, die zuvor keinen Kauf getätigt haben. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben des § 7 Abs. 3 UWG eingehalten werden.
Das Urteil schafft Planungssicherheit für Unternehmen, die ihre Bestandskunden über Newsletter erreichen wollen, und erweitert das Bestandskundenprivileg. Die E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mit einer Registrierung für einen kostenlosen Dienst erhoben worden sein, und die Werbung darf nur für ähnliche Waren oder Dienstleistungen erfolgen.
Zusammenfassung: Das EuGH-Urteil erleichtert das E-Mail-Marketing, indem es Unternehmen erlaubt, Newsletter ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zu versenden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Neuer Vorstand für den BCM-Award
Das Content Marketing Forum hat Jan Strahl als neuen Vorstand für den Best of Content Marketing-Award (BCM) berufen. Strahl, der Chefredakteur der Content-Marketing-Redaktion bei der Thjnk-Tochter Loved ist, wird den Award weiterentwickeln und die Qualität im Content Marketing stärken.
Er betont die Notwendigkeit von journalistischer Qualität, strategischem Scharfsinn und kreativer Exzellenz, um die Disziplin des Content Marketings voranzubringen. Peter Matz, Gesamtverantwortlicher des BCM, freut sich über Strahls Erfahrung und Marktkenntnis.
Zusammenfassung: Jan Strahl wird neuer Vorstand des BCM-Awards und soll die Qualität im Content Marketing weiterentwickeln.
Quellen:
- Addressable TV: So funktioniert die personalisierte und bezahlbare Fernsehwerbung für KMU
- FLVW und FLVW Marketing GmbH ehren langjährige Partner
- Content Marketing Forum holt neuen Vorstand für den BCM-Award von der Thjnk-Tochter
- E-Mail-Marketing - EuGH erleichtert Newsletter-Versand
- Krombacher-CMO Ralph Zimmerer über Marketing, KI und Marken, die bleiben
- Vorsicht Falle! Wann der EuGH Mail-Marketing ohne Einwilligung wirklich erlaubt














