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Transdev Vertrieb eröffnet weitere moderne Kundencenter
Transdev Vertrieb hat im Kölner Hauptbahnhof ein neues Kundencenter für den Aufgabenträger go.Rheinland eröffnet. Dieses Kundencenter ist das bislang größte des Zweckverbands und wurde gemeinsam von Judith Freksa, Geschäftsführerin von Transdev Vertrieb, und Marcel Winter, Geschäftsführer von go.Rheinland, feierlich eingeweiht.
Das neue Kundencenter in Köln ist eines von insgesamt 18 sogenannten go.Center, die Transdev bis Herbst 2025 in Betrieb nehmen wird. Bereits an Standorten wie Troisdorf, Siegburg, Eschweiler, Aachen und Düren wurden neue Kundencenter eröffnet. Das Kölner Kundencenter bietet auf 114 Quadratmetern drei Verkaufsschalter, darunter einen barrierefreien, sowie persönliche Beratung auf Deutsch und Englisch.
Im Jahr 2024 hatte go.Rheinland als Federführer einer europaweiten Ausschreibung Vertriebsdienstleistungen an Transdev vergeben. Im Gebiet Rhein-Mosel-Fulda werden Fahrkartenautomaten und Fahrausweisentwerter sukzessive ausgetauscht und neue Kundencenter eingerichtet. Transdev Vertrieb wird für mindestens zehn Jahre 46 personalbediente Verkaufsstellen betreiben, darunter die 18 go.Center.
Auch in Bonn wurde am 2. Juli 2025 ein neues go.Center eröffnet, das sich in der unterirdischen Einkaufspassage des Maximilian Centers in der Poststraße 2-4 befindet. Weitere Standorte sind bereits in Planung.
Standort | Eröffnung | Besonderheiten |
---|---|---|
Köln Hbf | Mitte Mai 2025 | 114 m², 3 Verkaufsschalter, barrierefrei, Beratung auf Deutsch/Englisch |
Bonn | 2. Juli 2025 | Maximilian Center, unterirdische Passage |
Infobox: Bis Herbst 2025 werden 18 neue go.Center eröffnet. Transdev betreibt mindestens zehn Jahre lang 46 Verkaufsstellen für go.Rheinland. (Quelle: Transdev GmbH)
Thomas Beyer verstärkt Hupfer-Vertrieb
Der Logistikexperte Hupfer hat mit Thomas Beyer (46) einen erfahrenen Branchenkenner für den Vertrieb im Bereich Commercial Catering gewonnen. Beyer bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung von Rational mit, zuletzt als Verantwortlicher für Planer- und Projektmanagement in Westdeutschland.
Zu seinen Referenzen zählen Gastronomiekonzepte für Borussia Dortmund, Schalke und Großunternehmen im Zuge von New-Work-Umstellungen. In seiner neuen Position bei Hupfer betreut er künftig Planer und Großkunden, darunter Caterer und Betreiber aus der Stadiongastronomie. Gemeinsam mit Harald Helm soll er den Planerservice strategisch weiterentwickeln und den Kundenservice für Planer und Handel stärken.
„Wir möchten den fachlich-persönlichen Kontakt zu Planern und Großkunden weiter ausbauen und uns auch strategisch weiterentwickeln“, sagt Kai Bauer, Vertriebsleiter national bei Hupfer. „Daher freuen wir uns, dass wir mit Thomas Beyer einen Kollegen mit viel Expertise und Erfahrung gewinnen konnten.“
- Thomas Beyer ist gelernter Koch und Betriebswirt.
- Er bringt langjährige Erfahrung aus Projektarbeit und Konzeptentwicklung mit.
- Zu seinen Aufgaben gehört die strategische Weiterentwicklung des Planerservices.
Infobox: Thomas Beyer verstärkt das Vertriebsteam von Hupfer und bringt über 15 Jahre Branchenerfahrung mit. Er betreut künftig Planer und Großkunden im Bereich Commercial Catering. (Quelle: Tophotel.de)
Selektiver Vertrieb und Preisvorgaben im Kartellrecht
Die IHK München informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen des selektiven Vertriebs und die Zulässigkeit von Preisvorgaben im Kartellrecht. Selektive Vertriebssysteme sind nach deutschem und europäischem Kartellrecht grundsätzlich zulässig, sofern sie auf objektiven, qualitativen Kriterien beruhen und für alle Händler diskriminierungsfrei gelten.
Preisvorgaben, insbesondere Fest- oder Mindestpreise, sind im selektiven Vertrieb grundsätzlich unzulässig. Hersteller dürfen ihren Händlern lediglich unverbindliche Preisempfehlungen geben. Verbindliche Preisvorgaben verstoßen gegen das Kartellrecht und können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Selektive Vertriebssysteme müssen auf objektiven und qualitativen Kriterien beruhen.
- Preisvorgaben sind nur als unverbindliche Empfehlungen zulässig.
- Verstöße gegen das Kartellrecht können zu Bußgeldern führen.
Infobox: Selektive Vertriebssysteme sind erlaubt, wenn sie diskriminierungsfrei und objektiv sind. Preisvorgaben dürfen nur als unverbindliche Empfehlungen ausgesprochen werden. (Quelle: IHK München)
Quellen: