BaFin rügt Vertrieb von Netto-Policen, Kickbacks und KI-Probleme im Vertrieb

    06.08.2025 43 mal gelesen 0 Kommentare
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    Die BaFin hat bei 22 Versicherungsunternehmen gravierende Mängel im Vertrieb von Netto-Policen festgestellt. Besonders kritisiert werden lückenhafte Beratung, fehlende Transparenz und ein oft nicht nachvollziehbarer Kundennutzen. Viele Versicherer schieben die Verantwortung auf Vermittler, obwohl sie selbst in der Pflicht stehen.
    Nettoprodukte gelten eigentlich als günstige Alternative, doch fehlende Standards und unklare Verantwortlichkeiten machen diesen Vorteil oft zunichte. Besonders problematisch: Bei vorzeitiger Kündigung sind Kunden bei Netto-Policen häufig schlechter gestellt, weil die gesetzliche Begrenzung der Abschlusskosten nicht greift.
    Die BaFin bemängelt außerdem, dass viele Versicherer die Angemessenheit der Vermittlungshonorare nicht prüfen oder begrenzen. Das verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und führt zu einem ungleichen Regulierungsniveau zwischen den Vertriebswegen.
    Ein weiteres Problem sind Kickbacks: Viele Versicherer wissen nicht, ob und in welcher Höhe ihre Vermittler Rückvergütungen von Fondsgesellschaften erhalten. Die BaFin fordert, dass Kickbacks identifiziert und gegebenenfalls unterbunden werden, doch bisher passiert das selten.
    Die BaFin verlangt von Versicherern und Vermittlern, ihre Prozesse zu überarbeiten und klare Beratungsstandards zu schaffen. In einem Fall wurde der Vertrieb eines Nettoprodukts bereits gestoppt – weitere Maßnahmen könnten folgen, wenn sich nichts ändert.

    BaFin kritisiert Vertrieb von Netto-Policen in der Lebensversicherung

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei einer Untersuchung von 22 Versicherungsunternehmen erhebliche Mängel im Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten festgestellt. Besonders problematisch sind laut BaFin die lückenhafte Beratung, mangelnde Transparenz und ein oft nicht nachvollziehbarer Kundennutzen. Viele Versicherer halten sich nicht an gesetzliche Pflichten und schieben die Verantwortung für die Beratung auf die Vermittler, obwohl sie nach § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) selbst dazu verpflichtet wären – zumindest, wenn der Vertrieb nicht über unabhängige Makler erfolgt.

    Nettoprodukte gelten als kosteneffiziente Alternative zu klassischen Bruttopolicen, doch die Untersuchung zeigt, dass dieser Vorteil häufig durch fehlende Standards und unklare Verantwortlichkeiten aufgehoben wird. Besonders kritisch ist, dass die gesetzliche Begrenzung der Abschlusskosten bei vorzeitiger Kündigung bei Nettotarifen nicht greift, da die separat vereinbarte Vermittlungsvergütung rechtlich nicht als Abschlusskosten gilt. Kunden können dadurch bei Kündigung einer Netto-Police deutlich schlechter gestellt sein als bei einer Brutto-Variante, ohne dies zu wissen.

    Ein weiteres zentrales Problem ist die fehlende Bewertung der Angemessenheit der vereinbarten Honorare. Viele Versicherer machen keine Angaben dazu, ob und wie sie die Höhe der Vermittlungsentgelte prüfen oder begrenzen. Dies verstößt gegen § 23 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der eine Bewertung des Kundennutzens verlangt. Zudem gibt es Unterschiede in den Vorgaben für verschiedene Vertriebswege, was zu einem ungleichen Regulierungsniveau führt.

    Auch das Thema Rückvergütungen (Kick-backs) ist ein blinder Fleck: Viele Versicherer wissen nicht, ob ihre Vermittler Rückvergütungen von Fondsgesellschaften erhalten oder wie hoch diese sind. Die BaFin fordert, dass Versicherer Kick-backs identifizieren, bewerten und gegebenenfalls unterbinden müssen, insbesondere wenn sie nicht im Sinne des Zielmarkts sind. Bisher wird diese Vorgabe jedoch selten erfüllt.

    • 22 Versicherungsunternehmen wurden untersucht
    • Beratung und Transparenz oft mangelhaft
    • Kundennutzen häufig nicht nachvollziehbar
    • Gesetzliche Begrenzung der Abschlusskosten greift bei Nettotarifen nicht
    • Kick-backs werden selten kontrolliert

    Infobox: Die BaFin fordert Versicherer und Vermittler auf, ihre Prozesse zu überarbeiten und Beratungsstandards zu etablieren. In einem Fall wurde bereits der Vertrieb eines Nettoprodukts eingestellt. Weitere Maßnahmen könnten folgen, wenn keine zeitnahe Verbesserung erfolgt. (Quelle: Versicherungsbote)

    Kickbacks im Reisevertrieb: Bild Reisen lockt mit Rückvergütungen

    Im Reisevertrieb bleibt das Thema Rückvergütungen (Kickbacks) weiterhin umstritten. Der Springer-Konzern hat sich mit Bild Reisen in die Riege der Anbieter eingereiht, die Kunden mit Rückvergütungen beim Kauf von Reisen locken. Aktuell verspricht Bild Reisen Cashback-Offerten zwischen 30 Euro ab einem Reisepreis von 400 Euro bis zu 600 Euro bei Buchungen über 9.000 Euro. Die Aktion gilt bis zum Monatsende, der Rabatt wird fünf Werktage nach der Anreise automatisch auf das angegebene Konto überwiesen. Die technische Umsetzung erfolgt gemeinsam mit dem Portal Urlaubsguru.

    Die Aktion stößt im klassischen Reisevertrieb auf Kritik, da Bild Reisen eine erhebliche Reichweite besitzt. Serge Heitmann, CEO der Axel Springer Teaser Ad, betont, dass Bild Reisen als digitales Angebot den Markt ergänzen und nicht ersetzen wolle. Das Modell sei nicht neu, sondern reihe sich in bekannte Marktmechanismen ein. Ziel sei es, Kunden einen zusätzlichen Anreiz zu bieten. Juristisch sind Rückvergütungen zulässig, wie Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel im "Travelholics"-Podcast bestätigt. Reisebüros dürfen ihre Provision ganz oder teilweise an Kunden weitergeben, was durch Urteile bis ins Jahr 1987 gestützt wird.

    Reisebüroinhaber fordern dennoch einen verbindlichen Verhaltenskodex, um Rückvergütungen zu unterbinden. Veranstalter könnten in ihren Agenturverträgen festlegen, mit wem sie zusammenarbeiten. Bis auf Aida Cruises, die juristisch gegen Rückvergütungen vorgehen, scheinen sich die meisten Veranstalter jedoch zurückzulehnen.

    Reisepreis Cashback
    ab 400 Euro 30 Euro
    über 9.000 Euro 600 Euro

    Infobox: Rückvergütungen bleiben im Reisevertrieb ein heißes Thema. Bild Reisen bietet bis zu 600 Euro Cashback, was zu Diskussionen über Fairness und Marktmechanismen führt. Juristisch sind solche Modelle zulässig, doch die Branche diskutiert über mögliche Einschränkungen. (Quelle: Counter vor9)

    Künstliche Intelligenz im Vertrieb: Wenn der Chatbot Kunden vergrault

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Vertrieb soll Prozesse beschleunigen und den Support entlasten. In der Praxis wirken viele Chatbots jedoch wie digitale Abwehrsysteme: Kunden bleiben mit offenen Fragen zurück, werden in Endlosschleifen geschickt oder erhalten nur kalte Standardfloskeln. Es fehlt an Menschlichkeit und der Fähigkeit, auf individuelle Anliegen einzugehen. Die Folge: Das Image leidet, der Umsatz schrumpft und Kunden wenden sich ab.

    Besonders in beratungsintensiven Branchen richtet eine rein technische Kommunikation mehr Schaden an, als sie Nutzen bringt. Automatisierung kann zwar Abläufe effizienter machen, darf aber nicht die menschliche Komponente ersetzen. Wer den Fokus zu sehr auf Systeme legt, riskiert eine Abwärtsspirale: weniger Bindung, weniger Umsatz, mehr Abwanderung. KI überzeugt dort, wo routinierte Prozesse und standardisierte Kommunikation gefragt sind, doch individuelle Anfragen und Beschwerden profitieren von persönlicher Ansprache.

    • Automatisierte Systeme sollten gezielt eingesetzt werden
    • Sensible Schnittstellen im Kundenkontakt weiterhin von Menschen betreuen
    • Chatbots und KI-Systeme sind kein Ersatz für zwischenmenschliche Beziehungen
    • Regelmäßige Überprüfung der Kundenerwartungen ist entscheidend

    Wer Automatisierung und Menschlichkeit verbindet, schafft nachhaltigen Erfolg im Vertrieb. Eine durchdachte Balance stärkt die Kundenbindung und ermöglicht flexible, empathische Reaktionen auf individuelle Anliegen.

    Infobox: KI im Vertrieb bietet Effizienz, darf aber nicht die persönliche Kundenbeziehung ersetzen. Unternehmen sollten auf eine ausgewogene Balance zwischen Automatisierung und Menschlichkeit achten, um Kundenbindung und Umsatz zu sichern. (Quelle: Presseportal)

    Neues Führungsduo für Marketing und Sales im The Chedi Andermatt

    The Chedi Andermatt, das Radisson Blu Hotel Reussen und die Andermatt Alpine Apartments setzen künftig auf eine neue Doppelspitze in Marketing und Vertrieb. Katharina Rapp übernimmt als Cluster Director of Marketing die Verantwortung für Markenführung und Kommunikation der drei Betriebe. Christoph Schröder ist seit März 2025 als Cluster Director of Sales für den internationalen Vertrieb und die Entwicklung von Vertriebspartnerschaften zuständig.

    Beide Führungskräfte bringen umfassende Erfahrung aus der gehobenen und internationalen Hotellerie mit. Katharina Rapp war unter anderem am Aufbau der Schweizer Hotelgruppe The Living Circle beteiligt und verantwortete im Hotel Storchen Zürich die Einführung digitaler Kommunikationsprozesse. In ihrer neuen Rolle konzentriert sie sich auf die strategische Markenpositionierung und die digitale Weiterentwicklung. Christoph Schröder sammelte Vertriebserfahrung bei Marken wie Kempinski und Park Hyatt und fokussiert sich in Andermatt auf den Ausbau internationaler Vertriebsstrukturen sowie die gezielte Ansprache neuer Zielgruppen im Leisure- und MICE-Segment.

    Die drei Häuser gehören zur Andermatt Swiss Alps AG und arbeiten im Bereich Marketing und Sales eng zusammen. Durch die Cluster-Struktur sollen Synergien besser genutzt und die Positionierung der Destination Andermatt gestärkt werden. The Chedi Andermatt wurde 2013 eröffnet und verfügt über 119 Zimmer und Suiten, fünf Restaurants und Bars, einen 2.400 Quadratmeter großen Spa-Bereich sowie eine Zigarrenlounge und eine Boutique. Das Design kombiniert alpine und asiatische Stilelemente, die Lage auf 1.447 Metern bietet Ausblick auf die Schweizer Alpen.

    • Katharina Rapp: Cluster Director of Marketing
    • Christoph Schröder: Cluster Director of Sales
    • 119 Zimmer und Suiten, fünf Restaurants und Bars
    • 2.400 Quadratmeter großer Spa-Bereich
    • Alpine und asiatische Stilelemente im Design

    Infobox: Mit der neuen Doppelspitze in Marketing und Vertrieb will The Chedi Andermatt Synergien nutzen und die internationale Positionierung stärken. Die Cluster-Struktur soll die Zusammenarbeit der drei Häuser optimieren. (Quelle: Tophotel.de)

    Quellen:

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die BaFin kritisiert gravierende Mängel bei Netto-Policen, während Rückvergütungen im Reisevertrieb und KI-Einsatz im Vertrieb kontrovers diskutiert werden.

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