Gerichte verbieten irreführende Werbung für Steckersolar-Speicher als Plug-and-Play-Lösungen

    19.06.2026 23 mal gelesen 0 Kommentare
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    Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben entschieden, dass die Werbung für Steckersolar-Speicher als „Plug & Play“ irreführend ist, wenn die Geräte nicht den erforderlichen Normen entsprechen. Händler, die solche Produkte mit Aussagen wie „Einfache Installation, ohne Elektriker“ bewerben, müssen mit Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro rechnen.
    Diese Entscheidungen basieren auf der Produktnorm DIN VDE V 0126-95, die Ende 2025 veröffentlicht wurde. Marcus Vietzke, Kläger und Geschäftsführer von Indielux, betont, dass die 960-Wattpeak-Grenze entscheidend für den Brandschutz ist.
    Das Gericht stellte klar, dass Geräte ohne die notwendigen Schutzmechanismen nicht als einfache Plug-and-play-Lösungen vermarktet werden dürfen. Verstöße gegen diese Normen können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    Die Gerichte haben damit klare Richtlinien für die Vermarktung von Steckersolar-Speichern aufgestellt. Ziel ist es, die Sicherheit der Hausinstallationen zu gewährleisten und Verbraucher vor potenziellen Gefahren zu schützen.

    Gerichte untersagen Vertrieb bestimmter Steckersolar-Speicher als Plug-and-play-Lösung

    Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben entschieden, dass Händler, die Steckersolar-Speicher mit der Bezeichnung „Einfache Installation, ohne Elektriker“ oder „Plug & Play“ bewerben, mit Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro rechnen müssen, wenn die Geräte nicht den erforderlichen Normen entsprechen. Diese Entscheidungen, die am 20. und 27. Mai 2026 ergingen, beziehen sich auf die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 für Steckersolargeräte, die Ende 2025 veröffentlicht wurde.

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    „Die 960-Wattpeak-Grenze ist kein bürokratisches Detail, sondern Brandschutz für die Hausinstallation“, sagt Marcus Vietzke, Kläger und Geschäftsführer von Indielux.

    Das Gericht stellte fest, dass Geräte, die über die in den VDE-Normen definierten Grenzen betrieben werden können und nicht über die erforderlichen Schutzmechanismen verfügen, nicht als einfache Plug-and-play-Lösungen vermarktet werden dürfen. Dies könnte wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Verstöße gegen die Normen als wettbewerbswidrig angesehen werden.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gerichte klare Richtlinien für die Vermarktung von Steckersolar-Speichern aufgestellt haben, um die Sicherheit der Hausinstallationen zu gewährleisten und Verbraucher vor potenziellen Gefahren zu schützen.

    STÄDEL INVITES 2026 zur Ausstellung „Elmgreen & Dragset. Stillleben mit Gemüse“

    Das Städel Museum lädt zur Ausstellung „Elmgreen & Dragset. Stillleben mit Gemüse“ ein, die im Jahr 2026 stattfinden wird. In einem Gespräch mit der Kuratorin Svenja Grosser wird das Künstlerduo Elmgreen & Dragset ihre Werke und die dahinterstehenden Konzepte erläutern.

    Diese Ausstellung verspricht, die Besucher mit innovativen und ansprechenden Kunstwerken zu fesseln, die sowohl ästhetisch als auch thematisch relevant sind. Die Veranstaltung wird eine Plattform bieten, um über die aktuellen Trends in der zeitgenössischen Kunst zu diskutieren.

    Insgesamt wird die Ausstellung eine wertvolle Gelegenheit sein, die Perspektiven und kreativen Ansätze der Künstler zu erleben und zu reflektieren.

    Quellen:

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben den Vertrieb bestimmter Steckersolar-Speicher als Plug-and-play-Lösungen untersagt, um die Sicherheit der Hausinstallationen zu gewährleisten. Händler riskieren hohe Geldstrafen, wenn ihre Produkte nicht den erforderlichen Normen entsprechen.

    Vertrieb im Digital Health Markt – Unterschiede & Chancen
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