Telefonakquise: Was ist erlaubt und was nicht?

01.10.2024 21 mal gelesen 0 Kommentare
  • Bei der Telefonakquise ist es erlaubt, bestehende Kunden zu kontaktieren, sofern sie nicht widersprochen haben.
  • Unaufgeforderte Anrufe bei Privatpersonen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
  • Unternehmen müssen beim Erstkontakt ihre Identität und den Zweck des Anrufs klar kommunizieren.

Grundlagen der Telefonakquise: Was Sie wissen müssen

Die Telefonakquise ist eine gängige Methode im Vertrieb, um direkt mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten. Sie ermöglicht es Verkäufern, ihre Produkte oder Dienstleistungen persönlich vorzustellen und dabei unmittelbar auf die Bedürfnisse und Fragen der Angesprochenen einzugehen. Trotz ihrer Effektivität wird diese Form der Kundenansprache von spezifischen Gesetzen und Richtlinien geregelt, die sicherstellen sollen, dass der Datenschutz und die persönlichen Rechte der angerufenen Personen gewahrt bleiben.

Um Telefonakquise erfolgreich und legal durchzuführen, ist es entscheidend, die Grundlagen dieser Technik zu verstehen. Dazu gehört das Wissen über den Aufbau eines Telefonats, die Vorbereitung des Gesprächs und die Entwicklung einer Strategie, die es ermöglicht, die gesetzten Verkaufsziele zu erreichen, ohne dabei gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Des Weiteren muss jeder Vertriebsmitarbeiter in der Lage sein, Interesse zu wecken, ohne aufdringlich zu wirken und den Anruf so zu gestalten, dass eine positive Erfahrung für beide Seiten entsteht.

Überdies ist es wesentlich, vor Beginn der Akquise eine klare Zieldefinition und eine Segmentierung der Zielgruppe vorzunehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Anrufe zielgerichtet und für die Empfänger relevant sind, was nicht nur die Erfolgsrate verbessert, sondern auch das Risiko minimiert, Personen zu kontaktieren, die kein Interesse an dem Angebot haben oder bei denen die Telefonakquise nicht erlaubt ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Telefonakquise

Die Durchführung von Telefonakquise ist in Deutschland durch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen reguliert, die sicherstellen sollen, dass sowohl die Interessen des Anrufers als auch die Privatsphäre des Angerufenen gewahrt bleiben. Ein grundlegendes Gesetz, das hierbei zu beachten ist, ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses legt fest, dass Werbeanrufe bei Privatpersonen (B2C) grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen bedürfen.

Im Kontext der B2B-Telefonakquise sieht die Lage etwas anders aus. Hier ist die telefonische Kontaktaufnahme erlaubt, wenn die kontaktierte Firma mutmaßlich Interesse an den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen haben könnte. Dies muss jedoch sorgfältig evaluierter Teil der Akquisestrategie sein, um nicht gegen das UWG zu verstoßen.

Im Detail umfasst das UWG dabei mehrere Paragraphen, die für Telefonakquise relevant sind, wie beispielsweise:

  • § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG: Regelt die unzumutbare Belästigung durch Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung.
  • § 7 Abs. 3 UWG: Erläutert die mutmaßliche Einwilligung im geschäftlichen Verkehr, sofern ein direkter Bezug zum angebotenen Produkt oder Dienstleistung besteht.

Neben dem UWG spielt auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine wesentliche Rolle. Diese erfordert, dass personenbezogene Daten nur mit ausreichender Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen und dass Informationspflichten gegenüber den Betroffenen zu erfüllen sind. Jeder Kontakt, der im Rahmen der Telefonakquise aufgenommen wurde, muss dahingehend transparent gemacht werden, zu welchen Zwecken die Daten erhoben und wie sie weiterverwendet werden.

Die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist essenziell, um nicht nur rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern auch, um das Vertrauen potenzieller Kunden nicht zu gefährden. Ein Verstoß kann neben Abmahnungen auch zu erheblichen Bußgeldern führen, welche die finanzielle Stabilität eines Unternehmens beeinträchtigen können.

Rechtliche Aspekte der Telefonakquise: Erlaubtes und Verbotenes

Erlaubt Nicht erlaubt
Anrufe bei bestehenden Kunden Anrufe bei Personen ohne vorherige Einwilligung
Erklären des Zwecks des Anrufs zu Beginn des Gesprächs Irreführende oder falsche Informationen geben
Anrufe, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt Verwendung von Druck oder Zwang

Telefonakquise erlaubt: Wann und wie?

Die Legitimität der Telefonakquise hängt stark von den jeweiligen Umständen und der Zielgruppe ab, auf die sie sich richtet. Hierbei sind Besonderheiten je nachdem, ob es sich um B2C (Business-to-Consumer) oder B2B (Business-to-Business) handelt, zu berücksichtigen.

In der B2C Telefonakquise ist das direkte Anrufen von Privatpersonen nur dann erlaubt, wenn eine ausdrückliche, vorab erteilte Zustimmung des Verbrauchers vorliegt. Diese Zustimmung muss klar und deutlich für genau definierte Marketingzwecke eingeholt worden sein und dokumentierbar sein, um späteren Nachweispflichten genügen zu können.

Für die B2B Telefonakquise gelten lockerere Regelungen, vorausgesetzt, es besteht ein begründetes geschäftliches Interesse. Dies bedeutet, dass Unternehmen andere Geschäftskunden kontaktieren dürfen, wenn anzunehmen ist, dass diese ein potentielles Interesse an den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen haben könnten. Dazu können zum Beispiel frühere Geschäftsbeziehungen oder eine explizite Bekundung des Interesses vonseiten des potenziellen B2B-Kunden gehören.

Unabhängig von der Zielgruppe müssen bei der Telefonakquise folgende Aspekte beachtet werden:

  • Transparenz gegenüber dem Angerufenen über den Zweck des Anrufs.
  • Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bezüglich der erhobenen Daten.
  • Respektierung des Widerspruchsrechts des Angerufenen, falls dieser keine weiteren Anrufe wünscht.

Die praktische Durchführung der Telefonakquise sollte zudem folgendes berücksichtigen:

  • Klare Definition und Kommunikation des Angebots, um Interesse zu wecken ohne irreführend zu sein.
  • Einsatz von geschultem Personal, das sowohl verkaufspsychologische Kenntnisse als auch Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen besitzt.
  • Optimale Zeiten für Anrufe wählen, um die Störung für den Angerufenen zu minimieren.

Für eine optimale Effizienz und Rechtskonformität von Telefonakquise-Kampagnen sollte stets ein Gleichgewicht zwischen aggressiver Marketingstrategie und der Einhaltung von rechtlichen sowie ethischen Normen bestehen. Geschultes Personal und klare interne Richtlinien sind unerlässlich, um diesen Standard zu wahren und erfolgreiche sowie unproblematische Akquisemaßnahmen durchzuführen.

Telefonakquise bei Firmen: Besondere Regeln

Die Telefonakquise im B2B-Bereich folgt speziellen Regeln, die sich von denen im B2C-Sektor unterscheiden. Diese Unterschiede sind besonders relevant, wenn es um die Aspekte der rechtlichen Zulässigkeit und der effektiven Ansprache von Geschäftspartnern geht.

Ein wesentlicher Punkt in der B2B Telefonakquise ist die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses. Im Gegensatz zum B2C-Bereich, wo eine explizite Einwilligung der angerufenen Person erforderlich ist, kann im B2B-Bereich davon ausgegangen werden, dass ein geschäftliches Interesse besteht, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind:

  • Beziehung zwischen den Produkten/Dienstleistungen und dem Geschäftsbereich des Angerufenen.
  • Vorherige Geschäftsbeziehungen oder vorheriger Kontakt können als Indiz für ein mutmaßliches Einverständnis gewertet werden.
  • Offentliche Listen, in denen Unternehmen ihre Kontaktinformationen für geschäftliche Anfragen bereitstellen.

Es ist zentral, dass Firmen, die B2B Telefonakquise betreiben, eine sorgfältige Dokumentation führen. Dies beinhaltet die Aufzeichnung der Gründe für die Annahme eines geschäftlichen Interesses sowie aller Interaktionen mit dem potenziellen Kunden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist wichtig, um bei möglichen rechtlichen Prüfungen nachweisen zu können, dass die Anrufe begründet und gerechtfertigt waren.

Des Weiteren gilt es, die Geschäftszeiten der angerufenen Unternehmen zu berücksichtigen. Anrufe sollten während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen, um eine professionelle Etikette zu wahren und die Störung des Betriebsablaufs zu minimieren.

Ein adäquater Umgang mit Ablehnungen ist ebenfalls entscheidend. Unternehmen sollen einem Widerspruch oder einer Ablehnung weiterer Kontaktversuche unverzüglich nachkommen und diese in ihrer Datenbank vermerken, um nicht nur rechtliche Konformität zu gewährleisten, sondern auch um den Respekt und das Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern zu fördern.

Schließlich sollte der Ansatz der Akquise nicht nur rechtliche Aspekte berücksichtigen, sondern auch die Beziehungspflege fokussieren. Ein ehrlicher und wertschätzender Dialog kann die Basis für langfristige Geschäftsbeziehungen legen, die über den einmaligen Erfolg einer Akquiseaktion hinausgehen.

Die Grenzen der Telefonakquise: Was ist verboten?

Telefonakquise ist eine wirkungsvolle Methode, um direkt mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten. Allerdings gibt es klare Grenzen, was zulässig ist und was als unlauter oder sogar illegal gilt. Hier sind einige Schlüsselaspekte, die strikt verboten sind und zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Unangekündigte Werbeanrufe bei Verbrauchern
Bei Endverbrauchern, also im B2C-Bereich, ist es verboten, ohne eine vorherige explizite Zustimmung Werbe- oder Akquiseanrufe zu tätigen. Solche Anrufe stellen eine Verletzung des Datenschutzes dar und können als Belästigung empfunden werden.

Täuschung oder irreführende Informationen
Es ist unzulässig, während eines Akquisegespräches falsche oder irreführende Informationen zu kommunizieren, um den Angerufenen zum Kauf zu bewegen. Ehrlichkeit und Transparenz sind nicht nur aus ethischer Sicht geboten, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Missachtung des Widerspruchrechts
Einmal geäußerte Widersprüche gegen weitere Anrufe müssen respektiert und dokumentiert werden. Die erneute Kontaktaufnahme nach einem erklärten Widerspruch ist rechtlich nicht erlaubt und kann als unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) eingestuft werden.

Anrufe zu ungünstigen Zeiten
Anrufe sollten nur zu akzeptablen Zeiten erfolgen. Im B2C-Bereich bedeutet das üblicherweise, dass Anrufe nicht vor 9 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends stattfinden sollten, sowie nicht an Sonn- und Feiertagen.

  • Verwendung unterdrückter oder falscher Telefonnummern ist strikt verboten, da Anrufe nachvollziehbar sein müssen.
  • Unaufgeforderte Anrufe bei Personen, die ihre Nummer in sogenannten "Robinson-Listen" eingetragen haben, sind nicht erlaubt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grenzen der Telefonakquise klar definiert sind und strikt eingehalten werden müssen, um rechtliche Sanktionen zu vermeiden. Verantwortungsvolles Handeln und die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend für eine erfolgreiche und ethisch korrekte Akquisestrategie.

Datenschutz und Telefonakquise: Wichtige Aspekte

Der Datenschutz spielt eine entscheidende Rolle in der Telefonakquise, um die Rechte der angerufenen Personen zu schützen und das Vertrauen in das anrufende Unternehmen zu stärken. Die richtige Handhabung personenbezogener Daten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz und Effektivität solcher Marketingmaßnahmen.

Speicherung und Nutzung von Daten
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Telefonakquise erhoben werden, müssen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt werden. Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet und nicht ohne die explizite Zustimmung des Betroffenen für andere Aktivitäten eingesetzt oder weitergegeben werden.

Informationspflicht
Unternehmen sind verpflichtet, die angerufenen Personen über die Speicherung ihrer Daten und den Zweck der Datensammlung zu informieren. Diese Informationen müssen klar und verständlich kommuniziert werden, idealerweise zu Beginn des Gespräches.

Recht auf Auskunft und Löschung
Jede Person, deren Daten gesammelt wurden, hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten Informationen zu erhalten sowie deren Löschung oder Korrektur zu fordern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie solche Anfragen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen bearbeiten und erfüllen können.

Besondere Kategorie personenbezogener Daten
Die Verarbeitung von Daten, die als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ nach Art. 9 DSGVO gelten (z.B. Gesundheitsdaten), ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen oder eine andere gesetzliche Ausnahme vor.

Unternehmen, die Telefonakquise durchführen, müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn anzunehmen ist, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen darstellt. Diese Abschätzung dient dazu, Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken festzulegen.

Die strikte Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen ist essentiell für die Legitimität der Telefonakquise und das Vertrauen der Kunden. Missachtung kann nicht nur zu finanziellen Strafen führen, sondern auch das Image des Unternehmens nachhaltig schädigen. Daher sollten Firmen sicherstellen, dass ihre Vertriebsmitarbeiter in diesen Aspekten gut geschult sind und die aktuellen Rechtsvorgaben genau kennen.

Häufige Fehler in der Telefonakquise vermeiden

Die Telefonakquise kann sehr effektiv sein, wenn sie richtig ausgeführt wird. Jedoch gibt es einige häufige Fehler, die Vertriebsmitarbeiter begehen können, die nicht nur den Erfolg der Kampagne mindern, sondern auch das Bild des Unternehmens negativ beeinflussen können. Hier sind einige dieser Fehler, die es zu vermeiden gilt.

Mangelnde Vorbereitung
Eine schlecht vorbereitete Telefonakquise kann unprofessionell wirken und die Chancen auf Erfolg drastisch reduzieren. Mitarbeiter sollten über ausreichende Informationen zum Produkt/Dienstleistung und zum anvisierten Kunden verfügen. Zudem ist es wichtig, das Gespräch vorab zu üben, um sicherzustellen, dass die Kommunikation klar und überzeugend ist.

Keine Anpassung an den Kunden
Jeder Kunde ist anders, und die Akquise sollte entsprechend angepasst werden. Ein standardisierter Ansatz kann als unpersönlich empfunden werden und Kunden abschrecken. Es ist wichtig, auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen des Kunden einzugehen, um eine erfolgreiche Verbindung herzustellen.

Zu aggressiver Verkaufsstil
Obwohl es wichtig ist, selbstbewusst zu sein, kann ein zu aggressiver Verkaufsstil kontraproduktiv sein. Kunden können sich dadurch bedrängt fühlen, was oft zum schnellen Gesprächsende führen kann. Ein ausgewogener Ansatz, der dem Kunden Raum lässt, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern, ist effektiver.

Nicht Beachten von gesetzlichen Vorschriften
Das Ignorieren der rechtlichen Regulierungen der Telefonakquise kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, darunter Geldstrafen und Reputationsverlust. Es ist essentiell, dass alle Mitarbeiter die aktuell gültigen Gesetze verstehen und einhalten.

Nicht Nachfassen
Der erste Kontakt endet oft nicht mit einem Verkauf; regelmäßiges Nachfassen ist entscheidend für den Erfolg. Viele Vertriebsmitarbeiter vernachlässigen diesen Schritt, was zu entgangenen Geschäftsmöglichkeiten führt. Ein geplantes Follow-up System kann dabei helfen, potenzielle Kunden durch den Verkaufsprozess zu führen.

Häufige Fehler in der Telefonakquise lassen sich meistens durch gründliche Schulung, regelmäßige Bewertung und Anpassung der Strategien sowie durch das Verständnis und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen vermeiden. Mitarbeiter sollten kontinuierlich geschult und ermutigt werden, Feedback zu geben und zu erhalten, um ihre Fähigkeiten stetig zu verbessern.

Tipps für legale und effektive Telefonakquise

Um im Bereich der Telefonakquise erfolgreich und gleichzeitig rechtskonform zu agieren, gibt es einige bewährte Praktiken. Diese Tipps können nicht nur die Wirksamkeit der Anrufe verbessern, sondern auch sicherstellen, dass sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben.

Klare Zielsetzung definieren
Bevor Sie mit der Telefonakquise beginnen, sollten Sie eine klare Zielsetzung definieren. Was möchten Sie mit dem Anruf erreichen? Ob es sich um die Vereinbarung eines Termins, den Verkauf eines Produkts oder die Vorstellung eines neuen Dienstes handelt, ein klares Ziel vor Augen zu haben, kann die Effektivität des Gesprächs wesentlich steigern.

Qualifizierte Kontaktlisten verwenden
Nutzen Sie qualifizierte Kontaktlisten, die auf die Bedürfnisse und Interessen Ihrer Zielgruppe zugeschnitten sind. Achten Sie darauf, dass die Daten aktuell sind und die Personen ein potentielles Interesse an Ihren Produkten oder Dienstleistungen haben könnten. Dies erhöht nicht nur die Erfolgschancen, sondern vermeidet auch unnötige Rechtsverstöße.

Professionelles Skript erstellen
Erstellen Sie ein professionelles Anrufskript, das als Leitfaden dient und sicherstellt, dass alle wichtigen Punkte angesprochen werden. Passen Sie das Skript flexibel an die Reaktionen des Gesprächspartners an, um eine natürliche und engagierte Konversation zu führen.

Einhaltung der Anrufzeiten
Respektieren Sie die bevorzugten Anrufzeiten Ihrer Zielgruppe. Vermeiden Sie Anrufe zu unüblichen Zeiten wie frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden. Dies zeigt Rücksichtnahme und Professionalität.

Fokus auf Kundennutzen legen
Positionieren Sie Ihr Angebot so, dass der Nutzen für den Kunden im Vordergrund steht. Zeigen Sie auf, wie Ihre Produkte oder Dienstleistungen ein Problem lösen oder einen bestehenden Prozess verbessern können. Dies kann die Überzeugungskraft Ihres Anrufs erheblich steigern.

Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Telefonakquise nicht nur effektiver gestalten, sondern auch die Kundenzufriedenheit und die rechtliche Compliance sicherstellen. Zweifellos ist die Telefonakquise eine Kunst, die sowohl Fingerspitzengefühl als auch ein tiefes Verständnis für rechtliche Bestimmungen erfordert.

Fazit: Sicher und erfolgreich telefonisch akquirieren

Telefonakquise bleibt eine effektive Technik im Vertrieb, um direkt mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen und rechtskonformen Akquise liegt jedoch in der sorgfältigen Vorbereitung und der strikten Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Beachtung der spezifischen Regeln für B2C und B2B, die Einhaltung des Datenschutzes und das Verständnis der Rechte des Angerufenen sind essentiell, um sowohl Compliance zu gewährleisten als auch Vertrauen bei den Kunden aufzubauen. Professionelle Schulungen und fortlaufende Weiterbildungen des Personals sind unumgänglich, um den Erfolg langfristig sicherzustellen.

Indem Unternehmen ihre Akquisestrategien kontinuierlich evaluieren und optimieren, können nicht nur rechtliche Fallstricke vermieden, sondern auch die positiven Beziehungen zu aktuellen und zukünftigen Kunden gefördert werden.

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Herausforderungen der Telefonakquise ist unerlässlich, um sowohl kurzfristige Verkaufserfolge als auch langfristige Geschäftsbeziehungen zu sichern. Schließlich gilt: Eine professionell durchgeführte Akquise kann den Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsbeziehung legen · ein Gewinn für alle Beteiligten.

Nützliche Links zum Thema


FAQ zu rechtlichen Aspekten der Telefonakquise

Was sind die grundlegenden rechtlichen Bedingungen für Telefonakquise bei Privatpersonen (B2C)?

In der B2C Telefonakquise erfordert das deutsche Gesetz eine ausdrückliche, vorab erteilte Zustimmung des Verbrauchers, bevor ein Werbeanruf getätigt werden darf. Diese Zustimmung muss spezifisch, informiert und dokumentierbar sein.

Unter welchen Umständen ist Telefonakquise im B2B-Bereich erlaubt?

Telefonakquise bei Firmen (B2B) ist erlaubt, wenn mutmaßliches Interesse der Zielgruppe angenommen werden kann, wie bei bestehenden Geschäftsbeziehungen oder bei relevanter Zielgruppenausrichtung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung der Telefonakquise-Regelungen im B2C und B2B Bereich?

Die Missachtung kann Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Bußgelder nach sich ziehen. Im B2C-Bereich können diese besonders hoch ausfallen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung sehr strikt sind.

Wie sollten Unternehmen mit dem Widerspruchsrecht umgehen?

Unternehmen müssen das Widerspruchsrecht der angerufenen Personen respektieren. Einmal geäußerte Widersprüche gegen weitere Anrufe müssen dokumentiert und befolgt werden, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Welche Grundlagen müssen in der Anruferidentifizierung beachtet werden?

Bei jedem Telefonanruf muss die Telefonnummer des Anrufenden sichtbar sein. Die Verwendung unterdrückter oder falscher Nummern ist illegal und kann als Versuch der Irreführung angesehen werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Telefonakquise ist eine effektive Vertriebsmethode, die es ermöglicht, direkt auf potenzielle Kunden zuzugehen und individuell auf deren Bedürfnisse einzugehen; sie unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre. Für eine erfolgreiche und rechtskonforme Durchführung müssen spezifische Kenntnisse über den Gesprächsaufbau, Zielgruppensegmentierung sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie das UWG und die DSGVO beachtet werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie eine ausdrückliche Einwilligung von Privatpersonen (B2C) haben, bevor Sie diese telefonisch kontaktieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  2. Bei der B2B Telefonakquise sollten Sie überprüfen, ob ein mutmaßliches Interesse an Ihren Produkten oder Dienstleistungen besteht, bevor Sie den Kontakt aufnehmen.
  3. Informieren Sie den Angerufenen zu Beginn des Gesprächs klar und transparent über den Zweck des Anrufs sowie darüber, wie seine Daten verwendet werden.
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