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FIDLOCK organisiert Vertrieb in Österreich neu
FIDLOCK hat seinen Vertrieb in Österreich neu organisiert. Seit dem 1. November 2026 übernehmen SKS GERMANY und Paul Lange Austria gemeinsam die Distribution der Produkte des Unternehmens.
Mit der neuen Vertriebsstruktur will FIDLOCK seine Marktpräsenz in Österreich weiterentwickeln und insbesondere die Betreuung des Fahrradfachhandels stärken. Beide Partner sollen ihre Branchenkenntnis und bestehenden Vertriebsstrukturen in die Zusammenarbeit einbringen.
SKS GERMANY ist als Hersteller von Fahrradzubehör und Vertriebspartner verschiedener Marken tätig. Paul Lange Austria verfügt über langjährige Erfahrung im Vertrieb internationaler Fahrradmarken.
Nach Angaben von Volker Knaus, European Sales Manager von FIDLOCK, steht die langfristige Entwicklung des österreichischen Marktes im Mittelpunkt. Die neuen Partner sollen den Fachhandel gezielter unterstützen und dazu beitragen, das Potenzial der Marke in Österreich weiter auszuschöpfen.
Die bisherige Distribution lag bei Funbike. Diese Zusammenarbeit endete zum 31. Oktober 2026. FIDLOCK bedankte sich für die Unterstützung beim Aufbau der Markenpräsenz in Österreich und für die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.
Der Wechsel zu SKS GERMANY und Paul Lange Austria soll eng abgestimmt erfolgen. Ziel ist es, die Umstellung für den Fahrradfachhandel und die Kunden möglichst reibungslos zu gestalten. Quelle: Pedelecs und E-Bikes sowie velobiz.de.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Neue Vertriebspartner | SKS GERMANY und Paul Lange Austria |
| Beginn der neuen Vertriebsstruktur | 1. November 2026 |
| Bisheriger Distributor | Funbike |
| Ende der bisherigen Zusammenarbeit | 31. Oktober 2026 |
Infobox: FIDLOCK setzt in Österreich künftig auf zwei Vertriebspartner und möchte damit die Marktpräsenz sowie die Betreuung des Fahrradfachhandels ausbauen.
Paulaner holt Manuel Schulz für den nationalen Gastronomievertrieb
Die Paulaner-Brauerei-Gruppe besetzt die Leitung des nationalen Gastronomiebereichs neu. Manuel Schulz wechselt von Krombacher zu Paulaner und übernimmt die Position zum 1. Februar 2027.
Schulz löst Georg Schwende ab, der die Aufgabe seit 2023 innehat. Schwende bleibt bis zu seinem geplanten Ruhestand Ende 2027 im Unternehmen und konzentriert sich künftig auf seine Aufgaben als Geschäftsführer der Fürstlich Fürstenbergischen Brauerei und der Süddeutschen Getränke-Distribution, die zu Paulaner gehören.
Manuel Schulz ist derzeit Geschäftsführer der Krombacher Gastronomie. Zuvor arbeitete er dort als Nationaler Vertriebsdirektor Gastronomie. Weitere berufliche Stationen führten ihn zu Pilsner Urquell, SAB Miller und Crew Republic.
Seine berufliche Laufbahn begann Schulz bei Paulaner in München. Mit seinem Wechsel kehrt er zu seinem früheren Arbeitgeber zurück.
„Die Gastronomie ist für uns ein strategisch wichtiger Bereich und zugleich ein Markt, der sich derzeit stark verändert“, sagte Thomas Drossé, Geschäftsführer Vertrieb der Paulaner-Brauerei-Gruppe, laut Lebensmittelpraxis.de.
„Zu Paulaner zurückzukehren, ist für mich etwas Besonderes“, sagte Manuel Schulz laut Lebensmittelpraxis.de.
Georg Schwende ist seit knapp 40 Jahren in der Bierbranche tätig und seit 2005 bei der Paulaner-Brauerei-Gruppe. Unter seiner Führung wurde der Gastronomievertrieb den Angaben zufolge organisatorisch neu aufgestellt und national ausgerichtet.
Schwende wird Schulz bei der Übergabe eng begleiten. Damit soll ein reibungsloser Wechsel für das Team sowie für Kunden und Partner sichergestellt werden. Quelle: Lebensmittelpraxis.de.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Neuer Bereichsleiter Gastronomie national | Manuel Schulz |
| Amtsantritt | 1. Februar 2027 |
| Vorgänger | Georg Schwende |
| Beginn von Schwendes Aufgabe | 2023 |
| Geplanter Ruhestand von Schwende | Ende 2027 |
| Schwendes Tätigkeit bei Paulaner | seit 2005 |
Infobox: Manuel Schulz übernimmt zum 1. Februar 2027 den nationalen Gastronomievertrieb von Paulaner und folgt damit auf Georg Schwende.
Cimertex übernimmt ARJES-Vertrieb und Service in Portugal
Cimertex übernimmt den Vertrieb und Service von ARJES in Portugal. Die neue Partnerschaft soll das Angebot leistungsstarker Zerkleinerungstechnik zur Materialaufbereitung stärken.
ARJES nennt die Zusammenarbeit eine neue Partnerschaft und ordnet sie dem Bereich Energie- und Umwelttechnik zu. Im Mittelpunkt stehen Vertrieb, Service und der weitere Ausbau des europäischen Partnernetzwerks.
Die Pressemitteilung hebt neben der Partnerschaft auch Maschinen, Anwendungen, Kunden und Service als Themen der Zusammenarbeit hervor. Cimertex soll damit als Ansprechpartner für die Produkte und Dienstleistungen von ARJES in Portugal fungieren.
Die Mitteilung wurde von der ARJES GmbH veröffentlicht und am 02.11.2026 über PresseBox publiziert. Quelle: PresseBox.
- Cimertex übernimmt den Vertrieb von ARJES in Portugal.
- Cimertex übernimmt außerdem den Service in Portugal.
- Die Partnerschaft betrifft leistungsstarke Zerkleinerungstechnik zur Materialaufbereitung.
- ARJES ordnet die Meldung der Energie- und Umwelttechnik zu.
Infobox: Mit Cimertex erhält ARJES einen Partner für Vertrieb und Service in Portugal. Die Zusammenarbeit soll das Angebot im Bereich der Materialaufbereitung stärken.
OLG Köln: Apotheker allein macht keinen Apothekenvertrieb
Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht den Anschein erwecken, dass eine Apotheke dahintersteht, wenn dies nicht der Fall ist. Das Gericht bestätigte in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung »Apothea Pure« im konkreten Zusammenhang irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.
Ein Berliner Apotheker hatte unter der Marke »Apothea Pure« verschiedene Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika online angeboten. Ein Mitbewerber ging dagegen vor, woraufhin der Fall vor Gericht verhandelt wurde.
Aus Sicht eines informierten Durchschnittsverbrauchers weist der Name im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf die Herkunft des Produkts aus einer Apotheke hin. Nach der Begründung des OLG Köln war dies jedoch nicht der Fall.
Auch das Logo bewertete das Gericht als irreführend. Das verwendete Kreuzsymbol sei im Zusammenhang mit Apotheken oder medizinischer Hilfe ein allgemein typisches Erkennungsmerkmal. Das Gericht verwies auf das in Europa übliche grüne Apotheken-Kreuz und führte außerdem das »Bayer-Kreuz« mit dem Zusatz »Arzneimittel« als weiteren Beleg an.
Zusätzlich verstärkte nach Ansicht der Richter die Nähe des Wortes »Apothea« zum Begriff »Apotheke« die Irreführungsgefahr. Die Marke werde nicht als reines »Fantasiezeichen ohne jeden Hintergedanken« verstanden.
Dass »Apothea Pure« als Marke eingetragen war, bot keinen Schutz vor einer wettbewerbsrechtlichen Verfolgung. Die Irreführung liege im konkreten Gebrauch der Marke; markenrechtliche Fragen könnten davon unabhängig geklärt werden.
Der Anbieter vertrieb unter der Marke keine Medikamente, sondern Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika. Verbraucher könnten jedoch vermuten, dass Medikamente nicht online, sondern nur vor Ort abgegeben würden. Ein solches Konzept werde von Verbrauchern eher als verantwortungsvoll denn als merkwürdig wahrgenommen, so das OLG.
Bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln greift laut Gericht das im Gesundheitsbereich geltende »Strengeprinzip«. Verbraucher seien hier eher geneigt, auf die Wirksamkeit eines Produkts zu vertrauen. Ein von einer Apotheke vertriebenes Produkt genieße besonderes Vertrauen; deshalb seien Verbraucher bereit, auch für Nahrungsergänzungsmittel und Pflegeprodukte neben den üblichen Medikamenten regelmäßig relativ hohe Preise zu zahlen.
Auch der Umstand, dass der alleinige Kommanditist der Firma und Geschäftsführer ihrer Komplementärin selbst Apotheker war, änderte die Bewertung nicht. Das Unternehmen sei keine Apotheke und unterliege daher nicht den strengen Verhaltens- und Überwachungspflichten einer Apotheke.
Der Apotheker reagierte inzwischen und benannte seine Firma in »Arothea Pure« um. Auf der Homepage wird zusätzlich klargestellt: »Wir sind keine Apotheke – unser Geschäftsführer ist Apotheker.« Quelle: Pharmazeutische Zeitung.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Bezeichnung | »Apothea Pure« |
| Neue Bezeichnung | »Arothea Pure« |
| Entscheidendes Gericht | Oberlandesgericht Köln |
| Vertriebene Produkte | Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika |
Infobox: Eine Markeneintragung schützt nicht vor wettbewerbsrechtlicher Verfolgung, wenn Name und Gestaltung im konkreten Vertrieb den Eindruck einer Apotheke vermitteln.
Quellen:
- FIDLOCK stellt Vertrieb in Österreich neu auf
- Smoovotech erweitert Vertrieb mit Carsten Gimmler
- Gastro-Vertrieb - Paulaner holt Manuel Schulz von Krombacher
- Fidlock stellt Vertrieb in Österreich neu auf
- Cimertex übernimmt ARJES Vertrieb und Service in Portugal, ARJES GmbH, Story
- Unzulässiger NEM-Vertrieb: Ein Apotheker macht noch keine Apotheke















